Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der PEPRO GmbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer Dominik Edmeier (nachfolgend „PEPRO“ genannt).
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Definitionen
- PEPRO ist eine Plattform zur Vermittlung von Personal in Festanstellung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass PEPRO selbst keine Dienstleistungen erbringt, sondern als Vermittler zwischen Unternehmen und geeigneten Kandidaten fungiert.
- Die Geschäftsbeziehungen zwischen PEPRO und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
- Abweichende Vereinbarungen zwischen PEPRO und dem Kunden sind nur gültig, wenn sie schriftlich von beiden Parteien bestätigt wurden. Ergänzende oder widersprechende AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn PEPRO diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte in ihrer jeweils aktuellen Version, ohne dass erneut auf sie verwiesen werden muss.
§ 2 Leistungen von PEPRO
- PEPRO stellt den Kunden eine Plattform zur Verfügung, um qualifizierte Fachkräfte für Festanstellungen zu finden und an potenzielle Arbeitgeber zu vermitteln.
- PEPRO präsentiert Bewerber auf der Plattform und unterstützt den Vermittlungsprozess. Die eigentliche Anstellung und Vertragsgestaltung liegt in der Verantwortung des Kunden.
- Der Arbeitsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Arbeitnehmer zustande. PEPRO hat darauf keinen Einfluss und übernimmt keine Verantwortung für den Vertragsinhalt.
§ 3 Pflichten des Kunden
- Der Kunde stellt sicher, dass PEPRO alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen, um eine erfolgreiche Vermittlung zu gewährleisten.
- Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Qualifikationen der vorgestellten Kandidaten zu prüfen und sich von deren Eignung zu überzeugen.
- Sobald der Kunde einem durch PEPRO vermittelten Kandidaten ein Anstellungsangebot unterbreitet, hat er dies PEPRO unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 4 Vergütung
- Die Vergütung für die Dienstleistungen von PEPRO wird individuell mit dem Kunden vereinbart. Falls keine separate Vereinbarung getroffen wurde, gilt folgendes:
- Das Honorar für eine erfolgreiche Vermittlung beträgt 35 % des ersten Bruttojahresgehalts des eingestellten Arbeitnehmers. Hierbei werden alle Vergütungsbestandteile berücksichtigt, inklusive variabler oder fixer Gehaltsbestandteile. Falls ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird, werden pauschal 10.000 EUR zum Bruttojahresgehalt hinzugerechnet.
- Die Vergütung wird mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags fällig und ist innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Sollte kein schriftlicher Vertrag existieren, wird die Vergütung spätestens mit dem ersten Arbeitstag des vermittelten Kandidaten fällig.
- Falls der Kunde eine vorgestellte Person ohne schriftliche Zustimmung von PEPRO direkt oder indirekt einstellt, ist er verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 EUR zu zahlen, zusätzlich zum vereinbarten Vermittlungshonorar.
§ 5 Verfügbarkeit und Höhere Gewalt
- Die Verfügbarkeit von Kandidaten variiert und wird auf der Plattform dargestellt.
- Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien) befreien PEPRO für deren Dauer von der Leistungspflicht. Dauert ein solcher Zustand länger als zwei Monate, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten.
§ 6 Abrechnung, Fälligkeit und Verzug
- Die Rechnungsstellung erfolgt nach erfolgreicher Vermittlung.
- Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt erfolgt. Verzugszinsen können berechnet werden.
§ 7 Nachbesetzung
- Sollte ein vermittelter Arbeitnehmer innerhalb von zwei Monaten nach Arbeitsbeginn kündigen oder gekündigt werden, wird sich PEPRO bemühen, kostenneutral einen Ersatzkandidaten zu finden. Eine Garantie hierfür wird nicht gewährt.
§ 8 Haftung
- PEPRO haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für die Eignung vermittelter Kandidaten ist ausgeschlossen.
- Der Kunde trägt die Verantwortung für die Prüfung der Qualifikationen und Eignung der vorgestellten Kandidaten.
§ 9 Datenschutz
- PEPRO verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
- Der Kunde verpflichtet sich, die erhaltenen Daten nur zur Prüfung der Kandidaten zu nutzen und diese nach Abschluss des Prozesses zu löschen.
§ 10 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle geschäftlichen und personenbezogenen Informationen.
§ 11 Abwerbeverbot
- Der Kunde darf innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung eines Kandidaten diesen nicht ohne Zustimmung von PEPRO einstellen oder beauftragen. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 30.000 EUR fällig.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist der Sitz von PEPRO.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die unwirksame Regelung wird durch eine wirtschaftlich sinnvolle ersetzt.